Keine Maschine ohne Richtlinie
Vor einiger Zeit trat die Neuregelung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) in Kraft. In Deutschland wurde die MRL mit der Novellierung der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 1:1 umgesetzt. Eine der größten Neuerung ist die gestiegene Bedeutung der Risikobeurteilung im kompletten Produktentwicklungsprozess. Risiken, die durch die Anwendung oder Bedienung einer Maschine erfolgen können, müssen konstruktiv ausgeschlossen werden. Es […]